Kontaktlinsen - Erstattungspraxis der KassenWer hofft, die Kosten für seine Kontaktlinsen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet zu bekommen, schaut inzwischen in die Röhre. Seit Januar 2004 haben die Kassen Übernahme und Zuschüsse für Brillen und Haftschalen gestrichen. Ausnahme bilden Kinder und Jugendlche bis zum 18. Lenbensjahr und Patienten mit weniger als 31 Prozent Sehfähigkeit. Auch bei schwerwiegenden pathologischen Veränderungen der Hornhaut drücken die Gesetzlichen ein Auge zu. Hier lohnt es sich, eine provate Zusatzversicherung abzuschließen.Versicherte einer Privaten Krankenversicherung kommen in der Regel in den Genuss der Erstattung. Einschränkungen gibt es hier keine. Normalerweise schließt der Leistungskatalog die Erstattung der Kontaktlinsen mit ein. Allerdings sollte der Kunde möglichst in jungen Jahren, in die PKV eintreten, denn gerade beim Thema Kontaktlinsen liegt der Teufel im Detail: In jungen Jahren ist mit einer Beeinträchtigung des Sehvermögens nicht unbedingt zu rechnen. Sollte jedoch in späteren Jahren Linsen erforderlich sein, so wirkt sich dies nicht auf die Beitragshöhe aus. Wer erst mittleren Alters sich für eine private Kasse entscheidet, muss aber mit einem höheren Beitrag, der eine mögliche Inanspruchnahme von Linsen berücksichtigt, rechnen. Vor Abschluss einer derartigen privaten Krankenversicherung, solte man jedoch die verschiedenen Versicherungen gebührenfrei vergleichen. Das geht schnell und einfach auf verschiedenen Informationsporatlen im Internet. |